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Im Krisenfall maximal CHF 6500 pro Monat für das Bundespersonal

Initiativ-Vorsammlung: Bei genügend starkem Interesse und Unterstützung von Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird die richtige Initiative vom Initiativ-Komitee fertig ausgearbeitet und lanciert.

Krisen Solidaritäts Initiative

Im Krisenfall wird die Maximal-Entlöhnung der Bundesversammlung und des Bundespersonals auf der Höhe des Medianlohns der letzten 5 Jahre der Schweizer Gesamtwirtschaft begrenzt..

Ausgangslage

Die COVID-Krise hat eines klar gezeigt. Es gibt Verlierer und Gewinner. Zu den Verlieren gehören vor allem die KMU's (Kleine und Mittelständige Unternehmen) und der Mittelstand. Sie finanzieren mit ihren Steuern und Gewinneinbussen oder Verlusten die Pandemie. Daneben gibt es die Gewinner. Also jene, die vom politischen Krisenmanagement profitieren. In der COVID-Pandemie waren dies vor allem Technologiekonzerne, Pharmaunternehmen und Gesundheitsinstitutionen.

Fokus

Es gibt noch eine dritte Gruppe, die in der COVID-Pandemie profitiert hat. Es sind die Angestellten von staatlichen Verwaltungen. Sie gewinnen durch mehr Einfluss und staatliche Machtausweitung. Sie profitieren umso mehr, je länger ein Ausnahmezustand anhält. Dieser Anreiz ist falsch. Er verlängert das Krisenregime auf Kosten der KMU und des Mittelstandes. Die Leistungsträger der Gesellschaft tragen die Lasten, während die Angestellten des Staates weiterhin ihre Löhne erhalten und Überstunden leisten können, die sie als Lohn oder Freizeit vergütet bekommen.

Absicht

Die Krisen-Solidaritäts-Initiative will sowohl diese unfaire Verteilung von Lasten als auch diese falschen Anreize beseitigen. Der Anreiz soll sein, alles Notwendige zu tun, damit eine Krise so schnell wie möglich beendet wird. Das bedeutet, dass Sondergesetze schnellstmöglich wieder ausser Kraft gesetzt werden und der Normalzustand wiederhergestellt ist.

Forderung

Die Krisen Solidaritäts Initiative fordert, dass die Entlöhnung der Bundesversammlung, der von der Bundesversammlung gewählten Personen und des Bundespersonals auf das durchschnittliche Schweizerische Medianeinkommen der letzten fünf Jahre reduziert werden, solange eine "Ausserordentliche" oder "Besondere Lage" (jede gesetzesverändernde Krise oder krisenähnlicher Zustand) in Kraft ist.

Resultat: Solidarität auch vom Bundespersonal

Mit dieser Initiative wird ein Anreiz geschaffen, alles daran zu setzen, um eine Krise so schnell wie möglich zu überwinden. Es findet ein Lastenausgleich zwischen Unternehmen und Angestellten der freien Wirtschaft und den steuergeldbesoldeten Angestellten statt.

Helfen Sie mit, die Krisen-Solidaritäts-Initiative an die Urne zu bringen!

Spenden

Auf Anfrage stellen wir Spendern ab CHF 100 den Initiativ-Haupttext zu.

Um sicherzustellen, dass Ihre Unterstützung vollumfänglich bei uns ankommt, spenden Sie bitte direkt per Banküberweisung an:

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8600 Dübendorf
CH80 0900 0000 1584 1784 5
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